Rechtsanwalt Raisch, Erding

Fristen

Es gibt neben der Verjährung noch eine Reihe anderer Fristen, wie zB Klagefrist, Kündigungsfrist oder die Frist für ein Rechtsmittel etc. Wenn Sie mir einen Fall kurz vor Fristablauf schicken, egal auf welchem Wege, ist es in Ihrem eigenen Interesse, den Zugang und die Mandatsübernahme telefonisch oder durch andere Rückantwort sicherzustellen. Auch wenn ich den Briefkasten täglich leere, ist nicht immer sichergestellt, dass Ihre Post überhaupt planmäßig eingeht und noch am selben Tag bearbeitet werden kann. Manchmal fehlen wichtige Unterlagen oder Informationen, oder es gibt ein anderes Hindernis wie zB eine Interessenkollision, die mir die Tätigkeit verbietet.

Leider ist es häufig so, dass der Laie nicht ohne weiteres erkennen kann, wann der Fristlauf begonnen hat. Bei einer Zustellung einer Klage oder eines Urteils etc durch Postzustellungsurkunde (PZU) im "blauen Brief" bzw gelben Kuvert, wird das Zustellungsdatum auf dem Kuvert notiert. Dies ist also zB im Falle der Niederlegung manchmal lange bevor Sie den Brief abholen. Heben Sie das Kuvert unbedingt auf und zeigen es Ihrem Anwalt. Holen Sie eine Zustellung sofort beim Postamt ab, jede Verzögerung kann dazu führen, dass die Frist für ein Rechtsmittel verstreicht. Gehen Sie sofort zum Anwalt, auch wenn Sie meinen, noch einen Tag Zeit zu haben, oder wenn die Frist bereits verstrichen ist. In begründeten Fällen ist die Wiedereinsetzung möglich, muss aber gleichfalls so schnell wie möglich beantragt werden.

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Rechtsanwalt
Rainer Raisch
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